Bochum (dpa) - Der ehemalige Postchef Klaus Zumwinkel ist für die
Hinterziehung einer knappen Million Euro Steuern zu zwei Jahren Haft auf
Bewährung verurteilt worden.Bild vergrößernDas Bochumer Landgericht
entschied am Montag zudem, dass der ehemalige Spitzenmanager bis Jahresende
eine Geldbuße von einer Million Euro zahlen muss. Das bereits
rechtskräftige Urteil entspricht dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die
Verteidigung hatte für eine mildere Strafe plädiert.Zumwinkel hatte
gestanden, Teile seines Vermögens in einer Liechtensteiner Stiftung
deponiert und damit dem Finanzamt verborgen zu haben. Laut Oberstaatsanwalt
Gerrit Gabriel wurden inzwischen 3,9 Millionen Euro an Steuern, Zinsen und
Gebühren nachgezahlt. Darin enthalten sind offensichtlich auch Steuern,
deren Hinterziehung wegen Verjährung strafrechtlich keine Rolle mehr
spielt. Angeklagt war nur die Hinterziehung von exakt 967 815,96 Euro an
Steuern und Solidaritätszuschlägen.Der Vorsitzende der 12. Strafkammer,
Wolfgang Mittrup, sprach in der Urteilsbegründung deutliche Worte. Der
Angeklagte sei bei seiner Steuerhinterziehung «akribisch, dauerhaft und mit
krimineller Energie» vorgegangen. Er habe «seine Vorbildfunktion nicht
erfüllt». Insofern sei seine eigentlich beeindruckende Lebensleistung
deutlich geschmälert. Es sei völlig unverständlich, dass sich vermögende
Menschen wie Klaus Zumwinkel zu solchen Straftaten hinreißen ließen.
«Allein mit dem Streben nach immer mehr Reichtum ist das wohl nicht
erklärbar», so der Vorsitzende Richter.Zugunsten Zumwinkels würdigte das
Gericht vor allem sein umfassendes Geständnis und seine Bereitschaft zur
Kooperation bei den Ermittlungen. Auch Oberstaatsanwalt Gabriel sprach in
diesem Zusammenhang von Pluspunkten, die der Angeklagte gesammelt habe. Der
Anklagevertreter äußerte aber auch Unverständnis über das Verhalten des
Ex-Postchefs. «Selbst wenn er die Steuern gezahlt hätte, hätte ihn jeder
vernunftbegabte Mensch immer noch als reich bezeichnet», hieß es in dem
Plädoyer.Verteidiger Hanns Feigen stellte in seinem Schlussvortrag vor
allem auf die Lebensleistung des 65-Jährigen ab. «Mein Mandant hat sich um
dieses Land in hohem Maße verdient gemacht. Daran kann auch das heutige
Strafverfahren nichts ändern», sagte er.Zumwinkel hatte seine Stiftung
bereits 1986 unter dem Namen «Devotion Family Foundation» gegründet.
Alleiniger Begünstigter war er selbst. Um nicht aufzufallen, hatte der
einstige Spitzenmanager eine ganze Reihe von Vorsichtsmaßnahmen getroffen.
Bei Fahrten nach Liechtenstein durfte ihn sein Fahrer nur bis zur
Landesgrenze chauffieren. Wollten die als Stiftungsräte eingesetzten
Personen ihn kontaktieren, durften sie am Telefon keine Namen nennen und
mussten sich mit einem Codewort ausweisen. Zum Ende des Jahres 2006 betrug
das Vermögen der Stiftung mehr als 11,8 Millionen Euro.Die Bochumer
Staatsanwaltschaft ermittelt zurzeit in rund 400 weiteren Fällen im
Zusammenhang mit der Liechtenstein-Affäre. Einen konkreten Termin für den
nächsten Prozess gibt es jedoch noch nicht. Die Daten waren einer
Liechtensteiner Bank gestohlen und später an den Bundesnachrichtendienst
verkauft worden. Die 12. Strafkammer hat eigenen Angaben zufolge «keinen
Zweifel daran, dass die auf diese Weise erlangten Daten trotzdem in einem
Strafprozess verwertet werden dürfen». Zumwinkel, der am 14. Februar 2008
in seiner Kölner Villa vorübergehend festgenommen worden war, hatte bewusst
darauf verzichtet, diese Frage im Prozess klären zu lassen. Er hatte die
Steuerhinterziehung gestanden und dabei erklärt: «Das war der größte Fehler
meines Lebens, und zu diesem Fehler stehe ich.»
Tuesday, January 27, 2009
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